Allgemeines

Im Zuge der Digitalisierung wird an bayerischen Schulen eine 1:1-Ausstattung der Schülerinnen und Schüler mit digitalen Endgeräten für den Einsatz im Unterricht angestrebt.

Wenn sich Ihr Kind in einer Klasse mit 1:1-Ausstattung befindet, müssen Sie ein Gerät nach den Mindestkriterien der Schule erwerben. Wir bitten darum, von Anfragen abzusehen, wenn Ihr Kind nicht in einer Klasse mit 1:1-Ausstattung ist. Falls sich Ihr Kind in einer solchen Klasse befindet, haben bzw. werden Sie die entsprechenden Informationen per Elternbrief erhalten.

Der Kauf dieser Endgeräte wird vom Freistaat Bayern mit einem Zuschuss von bis zu 350,00 € (maximal der bezahlte Gerätepreis zuzüglich des Preises für das von der Schule geforderte Zubehör) unterstützt (Stand: September 2025). Das Gerät bleibt Ihr Eigentum, ist aber an den schulischen Einsatz für Ihr Kind gebunden, solange es schulpflichtig ist bzw. freiwillig eine bayerische Schule besucht.

Für die Beantragung des Zuschusses ist eine ordentliche Rechnung eines Händlers erforderlich, die zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht älter als 9 Monate alt sein darf. Es können auch mehrere Rechnungen eingereicht werden, falls iPad und erforderliches Zubehör von unterschiedlichen Händlern gekauft werden.

Wechsel in eine iPad-Klasse der Justus-von-Liebig-Schule Heufeld

Je nach Ausgangssituation gibt es verschiedene Wege zur iPad-Ausstattung. Wichtig für alle Fälle: Das Gerät und das Zubehör müssen für den Erhalt der Förderung die unten aufgeführten Mindestkriterien erfüllen.

1. Fall: Die Klasse Ihres Kindes wird demnächst zu einer iPad-Klasse:

Bitte erwerben Sie ein iPad samt Zubehör (gemäß den Mindestkriterien) bei einem Händler Ihrer Wahl oder im Agelero-Schul-Shop. Achten Sie darauf, dass beim Kauf bei einem anderen Händler das iPad frühzeitig von Ihnen an Agelero geschickt wird, damit die Softwareinstallation rechtzeitig erfolgen kann.

2. Fall: Ihr Kind wechselt zu uns in eine iPad Klasse und Sie haben bisher noch kein vom Freistaat Bayern gefördertes Gerät angeschafft:

Bitte erwerben Sie ein iPad samt Zubehör (gemäß den Mindestkriterien) bei einem Händler Ihrer Wahl oder im Agelero-Schul-Shop. Achten Sie darauf, dass beim Kauf bei einem anderen Händler das iPad frühzeitig von Ihnen an Agelero geschickt wird, damit die Softwareinstallation rechtzeitig erfolgen kann.

3. Fall: Sie haben für Ihr Kind bereits ein vom Freistaat Bayern gefördertes iPad für eine andere Schule gekauft:

Das Gerät kann weiter genutzt werden, sofern es die technischen Anforderungen erfüllt. Es muss lediglich die schulspezifische Software installiert werden. Weitere Infos dazu finden Sie hier.

4. Fall: Ihr Kind besitzt ein vom Freistaat Bayern gefördertes Gerät, das kein iPad ist (z. B. ein Android-Tablet oder Laptop).

Bitte wenden Sie sich zur Klärung direkt an unser Sekretariat.

Mindestkriterien für das Gerät

Damit Ihr Kind alle schulischen Apps reibungslos nutzen kann, muss das iPad folgende technische Voraussetzungen erfüllen.

Tipp für den Kauf im Fachhandel: Zeigen Sie dem Verkaufspersonal einfach diese Liste.

  • Kauf eines Geräts von einem Händler mit ordentlicher Rechnung

  • Betriebssystem: iPad OS 27 (Veröffentlichung Ende September 2026) oder besser

  • Mindestleistung: iPad A16 (auch bezeichnet als iPad 11. Generation) oder besser (alternativ iPad Air ab M3 Prozessor, iPad Pro ab M4 Prozessor)

  • Schutzhülle mit Tastatur inklusive integriertem Touchpad

  • Eingabestift für das iPad: Achten Sie darauf, einen für das von Ihnen gewählte iPad kompatiblen Stift zu kaufen.

  • Installierte Software durch die Firma Agelero

Schul-Software & Einrichtung (MDM-System)

Damit das iPad im Unterricht sicher genutzt werden kann, muss eine spezielle Schul-Verwaltungssoftware (ein sogenanntes MDM durch die Partnerfirma Agelero) installiert werden.

Was bewirkt diese Software?

  • Im Unterricht: Das iPad schaltet automatisch in den Schulmodus. Es sind nur für die Schule freigegebene Apps und das Schul-WLAN nutzbar.

  • Zuhause / Nachmittags: Der Schulmodus deaktiviert sich automatisch. Sie können das iPad privat nutzen und eigene Regeln (z. B. über Bildschirmzeiten) festlegen.

  • Vorteil für Sie: Benötigte Schul-Apps werden automatisch installiert – Sie müssen sich um keine technischen Käufe oder App-Installationen für die Schule kümmern.

Wie kommt die Software auf das iPad?

Tipp:

Vergleichen Sie vor dem Kauf gerne die Preise verschiedener Anbieter – insbesondere beim Zubehör (Tastaturhülle und Stift) lohnt sich oft ein Blick auf Angebote.

Agelero Shop

In Kooperation mit der Schule hat die Firma Agelero einen Schul-Shop eingerichtet. In diesem können Sie ganz einfach ein iPad und das notwendige Zubehör inklusive Softwareinstallation mit einem Bildungsrabatt erwerben. Die Softwareinstallation ist bereits im Preis des iPads enthalten. Ohne Registrierung mit dem Registrierungscode sind im Shop nur die normalen Preise ohne Rabatt sichtbar. Die iPads werden anschließend an die Schule geschickt.

Hier geht es zur Registrierung für den Agelero Schul-Shop

Den Registrationscode, mit dem Sie sich anmelden und mit Bildungsrabatt einkaufen können, erhalten Sie in einem Elternbrief, auf dem Informationsblatt "Ihr Kind kommt in eine iPad-Klasse" bzw. auf Anfrage.

Ersteinrichtung des iPads

Nachdem die Firma Agelero die iPads mit der Software versehen hat, müssen Sie als Erziehungsberechtigte einige Einstellungen vornehmen und einen Kinder-Apple-Account auf dem Gerät einrichten. Dies wird auf dieser Webseite ausführlich und leicht nachvollziehbar erklärt.

iPad in der Freizeit - Mehr Kontrolle

Um die Nutzung des iPads in der Freizeit zu kontrollieren und gesünder zu gestalten, bietet Apple die Möglichkeit, über die Bildschirmzeit bestimmte Anwendungen oder Funktionen zu beschränken. In einem sehr ausführlichen Video wird erklärt, wie Sie die Bildschirmzeit richtig einrichten. Die konkreten Erklärungen beginnen ab 7:40 Minuten.

Wichtiger Hinweis: In der Schule ist der Schulmodus aktiv, der sich automatisch am Nachmittag deaktiviert. Der Schulmodus stellt sicher, dass das iPad nur für schulische Zwecke genutzt werden kann und keine Freizeit-Apps zugänglich sind.

Förderantrag stellen (bis zu 350,00 € - Stand September 2025)

Über diesen Link gelangen Sie zu unserer Informationsseite für den Förderantrag.

Lesen Sie sich bitte alle Informationen dort sorgfältig durch.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die auf der Startseite des Antrags angegebene Hotline.

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